Ultraschalluntersuchungen

Die frühzeitige vorgeburtliche Diagnose kindlicher Erkrankungen, Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen kann in vielen Fällen die perinatale Sterblichkeit und Erkrankung senken. Hierbei nimmt das Ultraschallscreening eine wichtige Stelle ein, da ca. 80% der betroffenen Kinder keiner Risikogruppe angehören.

Die Richtlinien der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sehen 3 Ultraschalluntersuchungen zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung vor:

  • 9.-12. Schwangerschaftswoche (1. Screening):
    Definitive Feststellung des Schwangerschaftsalters und damit Festlegen des Geburtstermins sowie Feststellen eventueller Fehlbildungen.
  • 19.-22. Schwangerschaftswoche (2. Screening):
    Organ-Ultraschall: Hier wird das Kind vom "Scheitel bis zur Sohle" untersucht.
  • 29.-32. Schwangerschaftswoche (3. Screening):
    Einschätzung der Gewichtsentwicklung: Bei normaler Gewichtsentwicklung ist hierbei eine "Hochrechnung" auf das Geburtsgewicht möglich.

Darüber hinaus kann es empfehlenswert sein, weitere Untersuchungen zur frühzeitigen Erfassung von Risiken durchzuführen. Auch kann das spannende Erlebnis der Kindsentwicklung durch zusätzliche Untersuchungen intensiviert werden.

Ihr Nutzen

Mit Hilfe dieser Untersuchungen können eventuelle Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, die ggf. eine spezielle Diagnostik erforderlich machen.